| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Jahr 2018 konstant – Auftakt im Januar 2019 mit der mündlichen Verhandlung der Klage eines Landtagsabgeordneten gegen den Ausschluss aus seiner Fraktion

Pressemitteilung Nr. 1/2019

Die Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2018 insgesamt 30 und lag damit leicht über der Zahl der Neu­eingänge des Vorjahres. Wie der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mitteilte, habe das Gericht auch im Jahr 2018 bedeutsame Verfahren ent­schieden, die über Rhein­land-Pfalz hinaus Beachtung gefunden hätten. Zu nennen sei in diesem Zusam­menhang vor allem das Urteil in dem von der AfD-Fraktion gegen den Landtag angestrengten Verfahren im Zusammenhang mit der Besetzung der Ausschüsse des Landtags (vgl. Pressemitteilung Nr. 3/2018).

Die Verfassungs­beschwerden der Bürger im Jahr 2018 hätten nicht nur, wie auch in den Vorjahren, erneut zahlenmäßig den größten Anteil an den Neueingängen aus­gemacht, sondern bis auf zwei Verfahren seien diesmal erneut nahezu sämtliche neue Verfah­ren Verfassungsbeschwerden gewesen, also 28 der insgesamt 30. Bei den beiden anderen Verfahren handele es sich um eine Klage und einen damit ver­bundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche staatsorganisa­tori­sche Fragen zum Gegenstand habe (Klage eines Landtagsabgeordneten der AfD gegen den Ausschluss aus seiner Fraktion). Terminiert sei die mündliche Ver­handlung in diesem Verfahren für Dienstag, den 29. Januar 2019, 10:00 Uhr. Dies sei, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Lars Brocker, ein Auftakt in das neue Geschäftsjahr 2019, bei dem sich der Verfassungsgerichtshof, ähnlich wie im letzten Jahr, mit grundsätzlichen Fragen der Organisation parlamentarischer Prozesse zu beschäftigen habe. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anord­nung, mit dem der Abgeordnete seinen Verbleib in der bzw. seine Wiederaufnahme in die Fraktion durchsetzen wollte, hatte der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. November 2018 abgelehnt, dabei allerdings die Erfolgsaussichten der Klage selbst ausdrücklich als offen bezeichnet (vgl. Pressemitteilung Nr. 5/2018).

Den 30 Eingängen hätten im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 29 Erledigungen gegen­über gestanden. Eingänge und Erledigungen hätten sich damit zahlenmäßig weitgehend die Waage gehalten. 27 der 29 Erledigungen im Jahr 2018 und damit auch hier der überwiegende Teil ent­fielen auf Verfassungsbeschwerden. Bei fünf der genann­ten 29 Verfahren habe es sich um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gehandelt, über die daher im Eilverfah­ren zu entscheiden gewesen sei. Erfolgreich sei im Jahr 2018 keine der Verfassungs­beschwerden gewesen.

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