Die Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2018 insgesamt 30 und lag damit leicht über der Zahl der Neueingänge des Vorjahres. Wie der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mitteilte, habe das Gericht auch im Jahr 2018 bedeutsame Verfahren entschieden, die über Rheinland-Pfalz hinaus Beachtung gefunden hätten. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang vor allem das Urteil in dem von der AfD-Fraktion gegen den Landtag angestrengten Verfahren im Zusammenhang mit der Besetzung der Ausschüsse des Landtags (vgl. Pressemitteilung Nr. 3/2018).
Die Verfassungsbeschwerden der Bürger im Jahr 2018 hätten nicht nur, wie auch in den Vorjahren, erneut zahlenmäßig den größten Anteil an den Neueingängen ausgemacht, sondern bis auf zwei Verfahren seien diesmal erneut nahezu sämtliche neue Verfahren Verfassungsbeschwerden gewesen, also 28 der insgesamt 30. Bei den beiden anderen Verfahren handele es sich um eine Klage und einen damit verbundenen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, welche staatsorganisatorische Fragen zum Gegenstand habe (Klage eines Landtagsabgeordneten der AfD gegen den Ausschluss aus seiner Fraktion). Terminiert sei die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren für Dienstag, den 29. Januar 2019, 10:00 Uhr. Dies sei, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Lars Brocker, ein Auftakt in das neue Geschäftsjahr 2019, bei dem sich der Verfassungsgerichtshof, ähnlich wie im letzten Jahr, mit grundsätzlichen Fragen der Organisation parlamentarischer Prozesse zu beschäftigen habe. Den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Abgeordnete seinen Verbleib in der bzw. seine Wiederaufnahme in die Fraktion durchsetzen wollte, hatte der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. November 2018 abgelehnt, dabei allerdings die Erfolgsaussichten der Klage selbst ausdrücklich als offen bezeichnet (vgl. Pressemitteilung Nr. 5/2018).
Den 30 Eingängen hätten im Geschäftsjahr 2018 insgesamt 29 Erledigungen gegenüber gestanden. Eingänge und Erledigungen hätten sich damit zahlenmäßig weitgehend die Waage gehalten. 27 der 29 Erledigungen im Jahr 2018 und damit auch hier der überwiegende Teil entfielen auf Verfassungsbeschwerden. Bei fünf der genannten 29 Verfahren habe es sich um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gehandelt, über die daher im Eilverfahren zu entscheiden gewesen sei. Erfolgreich sei im Jahr 2018 keine der Verfassungsbeschwerden gewesen.