Verletzung des Gebots parteipolitischer Neutralität bei amtlichen Äußerungen?
Die Antragstellerinnen, die Landes- und Bundespartei der AfD, machen mit ihrer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz geltend, die damalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung hätten im Januar 2024 durch eine in den sozialen Medien auf dem Instagram Account „ministerpräsidentin.rlp“ veröffentlichte Äußerung sowie durch über das Internetportal der Landesregierung verbreitete Pressemitteilungen, die unter anderem einen Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration „Zeichen gegen Rechts“ sowie Teile einer Rede der damaligen Ministerpräsidentin und die Wiedergabe von Zitaten eines Preisträgers anlässlich einer Preisverleihung enthielten, gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität bei amtlichen Äußerungen verstoßen und damit das Recht der Antragstellerinnen auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt.
Aktenzeichen: VGH O 11/24
Termin:
Der Verfassungsgerichtshof hat Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt auf
Freitag, den 21. März 2025, 10:00 Uhr, Sitzungssaal E 009.
Allgemeiner Hinweis:
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze für nicht am Verfahren beteiligte Zuhörer ist auf ca. 50 Plätze begrenzt. Es werden deshalb gesonderte Besucherkarten vergeben, die am Sitzungstag nach der Reihenfolge des Eintreffens im Eingangsbereich des Sitzungssaales ausgegeben werden.
Für die Vertreter der Presse sind zehn Plätze reserviert.
Einlass in den Sitzungssaal wird ab einer Stunde vor Beginn der Verhandlung gewährt.