Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem, aus drei weiteren Berufsrichtern und aus fünf weiteren Mitgliedern, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen (ordentliche Mitglieder). Ferner gehören ihm der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts als Vertreter des Vorsitzenden, drei weitere Berufsrichter sowie fünf weitere Mitglieder, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Vertreter der ordentlichen Mitglieder an (stellvertretende Mitglieder).
Mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts in seiner Eigenschaft als Vertreter des Präsidenten werden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder vom Landtag mit 2/3 Mehrheit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Dem Verfassungsgerichtshof gehören an (Reihenfolge nach Dauer der Mitgliedschaft, § 15 Abs. 2 S. 2 GO VerfGH):
Ordentliche Mitglieder | Stellvertretende Mitglieder | ||
1. | Präsident des Verfassungsgerichtshofs und des Oberverwaltungsgerichts Prof. Dr. Lars Brocker | 1. | Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Dr. Jörg Schumacher |
2. | Präsident des Oberlandesgerichts Bernhard Thurn | 2. | Präsident des Landgerichts Tobias Eisert |
3. | Präsident des Oberlandesgerichts Thomas Henrichs | 3. | Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Dr. Thomas Stahnecker |
4. | 4. | Präsident des Landgerichts Markus Gietzen | |
5. | Univ.-Prof. Dr. Michael Hassemer | 5. | Präsident des Landgerichts Harald Jenet |
6. | Univ.-Prof. Dr. Meinrad Dreher LL.M. | 6. | Oberbürgermeister a.D. Theo Wieder |
7. | Rechtsanwalt Georg Moesta | 7. | Rechtsschutzsekretär Ass. jur. Dirk Reidenbach |
8. | Rechtsanwältin Astrid Häfner | 8. | Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dr. Sabine Wabnitz |
9. | 9. | Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Johannes Barrot |