Der Verfassungsgerichtshof besteht aus dem Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts als Vorsitzendem, aus drei weiteren Berufsrichtern und aus fünf weiteren Mitgliedern, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen (ordentliche Mitglieder). Ferner gehören ihm der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts als Vertreter des Vorsitzenden, drei weitere Berufsrichter sowie fünf weitere Mitglieder, die nicht die Befähigung zum Richteramt haben müssen, als Vertreter der ordentlichen Mitglieder an (stellvertretende Mitglieder).

Mit Ausnahme des Präsidenten und des Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts in seiner Eigenschaft als Vertreter des Präsidenten werden die ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder vom Landtag mit 2/3 Mehrheit auf die Dauer von sechs Jahren gewählt.

Dem Verfassungsgerichtshof gehören an (Reihenfolge nach Dauer der Mitgliedschaft, § 15 Abs. 2 S. 2 GO VerfGH):

 Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder

1.

Präsident des Verfassungsgerichtshofs
und des Oberverwaltungsgerichts
Prof. Dr. Lars Brocker
1.Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts 
Dr. Jörg Schumacher
2.Präsident des Oberlandesgerichts
Bernhard Thurn
2.Präsident des Landgerichts 
Tobias Eisert
3.Präsident des Oberlandesgerichts
Thomas Henrichs
3.Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht 
Dr. Thomas Stahnecker
4.

Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. Andreas Hammer

4.Präsident des Landgerichts
Markus Gietzen
5.Univ.-Prof.
Dr. Michael Hassemer
5.Präsident des Landgerichts 
Harald Jenet
6.Univ.-Prof.
Dr. Meinrad Dreher LL.M.
6.Oberbürgermeister a.D.
Theo Wieder
7.Rechtsanwalt
Georg Moesta
7.Rechtsschutzsekretär 
Ass. jur. Dirk Reidenbach
8.Rechtsanwältin
Astrid Häfner
8.Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht
Dr. Sabine Wabnitz
9.

Präsidentin des Landgerichts a.D.
Ulrike Müller-Rospert

9.Vorsitzender Richter am Landgericht 
Dr. Johannes Barrot