| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Jahr 2017 leicht rückläufig – Auftakt im Januar 2018 mit der mündlichen Verhandlung einer Klage der AfD-Fraktion gegen den Landtag

Pressemitteilung Nr. 1/2018

Die Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz betrug im Jahr 2017 insgesamt 27 und blieb damit leicht hinter der Zahl der Neueingänge des Vorjahres zurück. Wie der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mitteilte, habe das Gericht im Jahr 2017 gleichwohl bedeutsame Verfahren ent­schieden, die über Rheinland-Pfalz hinaus Beachtung gefunden hätten. Zu nennen sei in diesem Zusammenhang vor allem das Urteil in dem von der CDU-Fraktion angestrengten Normenkontrollverfahren zum Pensionsfonds (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2017) sowie der Beschluss zum Landestransparenzgesetz (vgl. Pressemittei­lung Nr. 6/2017).

Die Verfassungs­beschwerden der Bürger im Jahr 2017 hätten nicht nur, wie auch in den Vorjahren, erneut zahlenmäßig den größten Anteil an den Neueingängen aus­gemacht, sondern bis auf ein Verfahren seien diesmal sogar sämtliche neue Verfah­ren Verfassungsbeschwerden gewesen, also 26 der insgesamt 27. Bei dem anderen Verfahren handele es sich um eine Klage, welche staatsorganisatori­sche Fragen zum Gegenstand habe (Klage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz wegen der Besetzung der Ausschüsse des Landtags). Terminiert sei die mündliche Verhandlung in diesem Verfahren für Dienstag, den 23. Januar 2018, 10:00 Uhr. Dies sei, so der Präsident des Verfassungsgerichtshofs Dr. Lars Brocker, ein Auftakt in das neue Geschäftsjahr 2018, bei dem sich der Verfas­sungsgerichtshof mit grundsätzlichen Fragen der Organisation parlamentarischer Prozesse, namentlich den Ansprüchen einzelner Fraktionen gegenüber der Mehr­heit zu beschäftigen habe.

Den 27 Eingängen hätten im Geschäftsjahr 2017 insgesamt 31 Erledigungen gegen­über gestanden. Der Verfassungsgerichtshof habe somit erneut seine Bestände zurückgeführt. 28 der 31 Erledigungen im Jahr 2017 und damit auch hier der überwiegende Teil ent­fielen auf Verfassungsbeschwerden. Bei fünf der genann­ten 31 Verfahren habe es sich um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gehandelt, über die daher im Eilverfah­ren zu entscheiden gewesen sei. Erfolgreich sei im Jahr 2017 keine der Verfassungs­beschwerden gewesen.

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