In dem Normenkontrollverfahren, welches die Verfassungsmäßigkeit des sog. Corona-Sondervermögens in Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat (Aktenzeichen VGH N 7/21), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, den 1. April 2022, 10:00 Uhr,
Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofs,
Sitzungssaal E 009,
in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 4. März 2022 über den Normenkontrollantrag verhandelt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 7/2021 und Nr. 1/2022).
Der Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung im Hinblick auf die dann aktuelle Lage der Corona-Pandemie bleibt vorbehalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig hierüber auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs.