| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Verkündungstermin in Sachen "Corona-Sondervermögen" am 1. April 2022

Pressemitteilung Nr. 2/2022

In dem Normenkontrollverfahren, welches die Verfassungsmäßigkeit des sog. Corona-Sonder­vermögens in Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat (Aktenzeichen VGH N 7/21), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

 

Freitag, den 1. April 2022, 10:00 Uhr, 

Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofs, 

Sitzungssaal E 009,

 

in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.

Der Verfassungsgerichtshof hatte am 4. März 2022 über den Normenkontrollantrag verhandelt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 7/2021 und Nr. 1/2022).

Der Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung im Hinblick auf die dann aktuelle Lage der Corona-Pandemie bleibt vorbehalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig hierüber auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs.

 

Teilen

Zurück