In dem Verfahren, in dem die Alternative für Deutschland (AfD) eine Verletzung des Gebots der parteipolitischen Neutralität durch die ehemalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung Rheinland-Pfalz geltend macht (Aktenzeichen VGH O 11/24), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, 21. März 2025, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln.
Die Antragstellerinnen, die Landes- und Bundespartei der AfD, machen mit ihrer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz geltend, die damalige Ministerpräsidentin und die Landesregierung hätten im Januar 2024 durch eine in den sozialen Medien auf dem Instagram Account „ministerpräsidentin.rlp“ veröffentlichte Äußerung sowie durch über das Internetportal der Landesregierung verbreitete Pressemitteilungen, die unter anderem einen Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration „Zeichen gegen Rechts“ sowie Teile einer Rede der damaligen Ministerpräsidentin und die Wiedergabe von Zitaten eines Preisträgers anlässlich einer Preisverleihung enthielten, gegen das Gebot parteipolitischer Neutralität bei amtlichen Äußerungen verstoßen und damit das Recht der Antragstellerinnen auf Chancengleichheit der politischen Parteien verletzt.