| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Mündliche Verhandlung in Sachen „Geschwindigkeitsmessgerät“ am 15. Januar 2020

Pressemitteilung Nr. 4/2019

In einem Verfassungsbeschwerdeverfahren, das sich gegen eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes im Straßenverkehr ohne Zugänglichmachung weiterer Messdaten richtet (Aktenzeichen VGH B 19/19), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

Mittwoch, 15. Januar 2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,

mündlich verhandeln.

Dem Verfassungsbeschwerdeverfahren liegt die Verurteilung des Beschwerdeführers wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften zugrunde, ohne dass der Verteidigerin im Verfahren antragsgemäß die Einsichtnahme in ihres Erachtens beizuziehende weitere Unterlagen, namentlich die Statistikdatei, die Case-List, die Wartungs-, Instandsetzungs- und Eichunterlagen zu dem Messgerät (hier: Vitronic PoliScan FM1) sowie die Aufbau- und Einbauvorschriften des Herstellers bei der Verwendung in einem sog. Trailer, gewährt worden war.

Der Beschwerdeführer ist der Auffassung, sein Beweisantrag sei zu Unrecht abgelehnt worden und seine Verurteilung damit verfassungswidrig. Seine Verteidigungsmöglichkeiten seien unzulässig verkürzt worden. Das Urteil des Amtsgerichts sowie der nichtstattgebende Beschluss des Oberlandesgerichts über die Zulassung seiner Rechtsbeschwerde verletzten ihn in seinem Grundrecht auf ein faires Verfahren, das Urteil des Amtsgerichts darüber hinaus in seinem Recht auf rechtliches Gehör und der Beschluss des Oberlandesgerichts in seinem Anspruch auf den gesetzlichen Richter.

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