| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Mündliche Verhandlung in Sachen „Corona-Sondervermögen“ am 4. März 2022

Pressemitteilung Nr. 7/2021

In dem Normenkontrollverfahren, welches die Verfassungsmäßigkeit des sog. Corona-Sonder­vermögens in Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat (Aktenzeichen VGH N 7/21), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

                                           Freitag, den 4. März 2022, 10:00 Uhr,
                                           Sitzungssaal E 009,

mündlich verhandeln. In Abhängigkeit von der Entwicklung der pandemischen Lage kann die Sitzung ggf. kurzfristig in eine andere Räumlichkeit verlegt werden.

Die Corona-Pandemie hat den Haushaltsgesetzgeber in Rheinland-Pfalz im Jahr 2020 zu Modifikationen des Doppelhaushalts 2019/2020 durch Verabschiedung zweier Nach­tragshaus­halte veranlasst. Zudem wurde das Sondervermögen „Nachhaltige Bewälti­gung der Corona-Pandemie“ mit einem Volumen von ca. 1,1 Mrd. Euro errichtet. Die Antragstellerin, die AfD-Landtagsfraktion, wendet sich mit ihrem Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2020, das Corona-Sondervermögensgesetz sowie das Landeshaushaltsgesetz 2021. Sie macht geltend, durch die vom Landtag erlassenen Gesetze werde gegen die Schulden­bremse (Art. 117 der Landesverfassung) verstoßen. Zudem seien haushaltsverfas­sungsrechtliche Grundsätze sowie das Budgetrecht des Parlaments ver­letzt worden.

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