In dem Verfahren, in dem sich ein Abgeordneter gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Aktenzeichen VGH O 18/18), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Dienstag, 29. Januar 2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln.
Der Antragsteller wurde im September 2018 durch Beschluss der Fraktionsversammlung aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen. Die antragsgegnerische Fraktion stützte den Ausschluss darauf, dass der Antragsteller das Vertrauensverhältnis zur Fraktion zerstört und dieser in der Öffentlichkeit großen Schaden zugefügt habe; er habe Kontakte zur extremistischen Szene und mit dieser punktuell zusammengearbeitet.
Der Antragsteller macht im Organstreitverfahren eine Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter durch den Fraktionsausschluss geltend. Er rügt insbesondere, nicht ordnungsgemäß angehört worden zu sein; zudem seien in der Sache keine Gründe ersichtlich, die den Fraktionsausschluss rechtfertigen könnten.