| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Mündliche Verhandlung in Sachen „Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion des Landtags“ am 29. Januar 2019

Pressemitteilung Nr. 6/2018

In dem Verfahren, in dem sich ein Abgeordneter gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Akten­zeichen VGH O 18/18), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

Dienstag, 29. Januar 2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,

mündlich verhandeln.

Der Antragsteller wurde im September 2018 durch Beschluss der Fraktionsversamm­lung aus der AfD-Landtagsfraktion ausgeschlossen. Die antragsgegnerische Fraktion stützte den Ausschluss darauf, dass der Antragsteller das Vertrauensverhältnis zur Fraktion zerstört und dieser in der Öffentlich­keit großen Schaden zugefügt habe; er habe Kontakte zur extremistischen Szene und mit dieser punktuell zusammengearbei­tet.

Der Antragsteller macht im Organstreitverfahren eine Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter durch den Fraktionsausschluss geltend. Er rügt insbesondere, nicht ord­nungsgemäß angehört worden zu sein; zudem seien in der Sache keine Gründe ersichtlich, die den Fraktionsausschluss rechtfertigen könnten. 

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