In dem Verfahren, in dem sich eine Abgeordnete gegen ihren Ausschluss aus der Fraktion der FDP im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Aktenzeichen VGH O 52/20), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, 30. Oktober 2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln.
Die Antragstellerin wurde im Februar 2020 aus der FDP-Landtagsfraktion ausgeschlossen. Die antragsgegnerische Fraktion der FDP stützte den Ausschluss auf die Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zur Fraktion und die Schädigung des Ansehens der Fraktion in der Öffentlichkeit. Die Antragstellerin macht mit ihrer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof geltend, ihr Ausschluss sei verfassungswidrig. Er sei zum einen verfahrensfehlerhaft erfolgt, zum anderen auch in der Sache nicht gerechtfertigt. Die ihr von der Fraktion gemachten Vorwürfe – insbesondere zu Äußerungen in Sitzungen und in einem Gespräch mit einem Fraktionsmitglied – beruhten auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen. Außerdem fordere die Fraktion von ihr nicht nur die Einhaltung der Fraktionsdisziplin ein, sondern habe mit den gegen sie erhobenen Vorwürfen, die zum Fraktionsausschluss geführt hätten, die Grenze zum verfassungsrechtlich unzulässigen Fraktionszwang überschritten.