In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren, das sich gegen eine Verurteilung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes im Straßenverkehr ohne Zugänglichmachung weiterer Messdaten richtet (Aktenzeichen VGH B 19/19), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Mittwoch, 15. Januar 2020, 11:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln (vgl. Pressemitteilung Nr. 4/2019).
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:
A. Formalien und kurze Einführung durch den Vorsitzenden
B. Einleitende Stellungnahmen
I. des Beschwerdeführers
II. des Ministeriums des Innern und für Sport
(jeweils 5 Minuten)
C. Rechtliche Erörterung
I. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
II. Begründetheit der Verfassungsbeschwerde
1. Recht auf ein faires Verfahren
(Art. 77 Abs. 2 LV i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Satz 2 LV)
a) Maßstab
b) Subsumtion
2. Rechtliches Gehör (Art. 6 Abs. 2 LV)
a) Maßstab
b) Subsumtion
3. Effektiver Rechtsschutz und gesetzlicher Richter
(Art. 124 LV und Art. 6 Abs. 1 Satz 1 LV)
a) Maßstab
b) Subsumtion
D. Abschließende Stellungnahmen