In dem Verfahren, in dem sich ein Abgeordneter gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Aktenzeichen VGH O 18/18), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Dienstag, 29. Januar 2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln (vgl. Pressemitteilung Nr. 6/2018).
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:
A. Formalien und kurze Einführung durch den Vorsitzenden
B. Einleitende Stellungnahmen
I. des Antragstellers
II. der Antragsgegnerin
(jeweils 5 Minuten)
C. Rechtliche Erörterung
I. Zulässigkeit des Antrags
II. Begründetheit des Antrags
1. Maßstab
a) Fraktionsautonomie der Antragsgegnerin
b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Fraktionsautonomie – Statusrecht des Abgeordneten
c) Entscheidungsspielraum der Fraktion und Anspruch des Abgeordneten auf willkürfreie Entscheidung über seinen Ausschluss aus der Fraktion
aa) Reichweite des Anspruchs
bb) Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle
2. Subsumtion
a) Wahrung der formellen Voraussetzungen (Verfahren)?
b) Vorliegen der materiellen Voraussetzungen (Vorliegen eines „wichtigen Grundes“)?
D. Abschließende Stellungnahmen
E. Anträge