| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Mündliche Verhandlung in Sachen „Ausschluss eines Abgeordneten aus der AfD-Fraktion des Landtags“ am 29. Januar 2019: Verhandlungsgliederung

Pressemitteilung Nr. 2/2019

In dem Verfahren, in dem sich ein Abgeordneter gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Akten­zeichen VGH O 18/18), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

Dienstag, 29. Januar 2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,

mündlich verhandeln (vgl. Pressemitteilung Nr. 6/2018).


Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:

A. Formalien und kurze Einführung durch den Vorsitzenden

B. Einleitende Stellungnahmen

I.   des Antragstellers

II.  der Antragsgegnerin

(jeweils 5 Minuten)

C. Rechtliche Erörterung

I.   Zulässigkeit des Antrags

II.  Begründetheit des Antrags

1. Maßstab

a) Fraktionsautonomie der Antragsgegnerin
b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Fraktionsautonomie – Statusrecht des Abgeordneten
c) Entscheidungsspielraum der Fraktion und Anspruch des Abgeordneten auf willkürfreie Entscheidung über seinen Ausschluss aus der Fraktion

aa) Reichweite des Anspruchs
bb) Umfang der verfassungsgerichtlichen Kontrolle

2. Subsumtion

a) Wahrung der formellen Voraussetzungen (Verfahren)?
b) Vorliegen der materiellen Voraussetzungen (Vorliegen eines „wichtigen Grundes“)?

D. Abschließende Stellungnahmen

E. Anträge

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