In dem Verfahren, in dem sich eine Abgeordnete gegen ihren Ausschluss aus der Fraktion der FDP im Landtag Rheinland-Pfalz wendet (Aktenzeichen VGH O 52/20), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, 30. Oktober 2020, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
mündlich verhandeln (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2020).
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:
A. Formalien und kurze Einführung durch den Vorsitzenden
B. Einleitende Stellungnahmen
I. der Antragstellerin
II. der Antragsgegnerin
(jeweils 5 Minuten)
C. Rechtliche Erörterung
I. Zulässigkeit des Antrags
II. Begründetheit des Antrags
1. Maßstab
Entscheidungsspielraum der Fraktion und Anspruch des Abgeordneten auf willkürfreie Entscheidung über seinen Ausschluss aus der Fraktion
2. Subsumtion
a) Wahrung der formellen Voraussetzungen (Verfahren)?
b) Vorliegen der materiellen Voraussetzungen (Vorliegen eines „wichtigen Grundes“)?
D. Abschließende Stellungnahmen
E. Anträge