Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz verhandelt am
Dienstag, 23. Januar 2018, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,
über die Verfassungsstreitsache der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD) im Landtag Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen VGH O 17/17), die sich gegen die Regelung der Zusammensetzung der ständigen Fachausschüsse in der Geschäftsordnung des Landtags der 17. Wahlperiode vom 31. Mai 2017 wendet (vgl. Pressemitteilung Nr. 7/2017).
Der Verfassungsgerichtshof hat den Beteiligten folgenden Verhandlungsplan übermittelt:
Verhandlungsplan
zur mündlichen Verhandlung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
am Dienstag, 23. Januar 2018, 10:00 Uhr,
in dem Verfassungsstreitverfahren
der Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden Uwe Junge, Kaiser-Friedrich-Straße 3, 55116 Mainz,
gegen
den Landtag Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Präsidenten des Landtags,
Platz der Mainzer Republik 1, 55116 Mainz,
wegen § 72 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz vom 31. Mai 2017
A. Formalien und kurze Einführung durch den Vorsitzenden
B. Einleitende Stellungnahmen
1. der Antragstellerin
2. des Antragsgegners
(jeweils 5 Minuten)
C. Rechtliche Erörterung
I. Zulässigkeit des Antrags
II. Begründetheit des Antrags
1. Maßstab
a) Organisationsautonomie des Landtags
b) Verfassungsrechtliche Grenzen der Organisationsautonomie
aa) Spiegelbildlichkeitsgrundsatz (Freiheit und Gleichheit der Abgeordneten, Art. 79 Abs. 2 Satz 2 LV)
Rechtfertigung von Abweichungen, insbes.: Zulässigkeit von Grundmandatsklauseln?
bb) Mitwirkungsrecht der Abgeordneten und Fraktionen (Art. 79 Abs. 2 S. 2 LV)
cc) Verbot missbräuchlicher Handhabung der Organisationsautonomie
dd) Weitere verfassungsrechtliche Maßstäbe, insbes.: Grundsatz effektiver Opposition?
2. Subsumtion
a) Wahrung des Spiegelbildlichkeitsgrundsatzes und der Mitwirkungsrechte der Fraktionen?
aa) Zulässigkeit des Höchstzahlverfahrens?
bb) Zulässigkeit der gewählten Ausschussgröße?
cc) Zulässigkeit der Grundmandatsklausel?
dd) Wirkung des Zusammenspiels von Ausschussgröße, Zählverfahren und Grundmandatsklausel?
b) Verletzung des Verbots missbräuchlicher Handhabung der Organisationsautonomie?
D. Abschließende Stellungnahmen
E. Anträge