| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Information zur Datenschutz-Grundverordnung

Pressemitteilung Nr. 4/2018

Seit dem 25. Mai 2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union anzuwenden. Zu beachten ist ebenfalls die Datenschutz-Richtlinie. Beide Regelungs­werke haben – im Zusammenspiel mit dem zum 25. Mai 2018 neu gefassten Landes­datenschutzgesetz – zum Ziel, das Recht jeder Bürgerin und jeden Bürgers in der Europäischen Union auf informationelle Selbstbestimmung (Datenschutz) zu konkreti­sieren und praktisch umzusetzen. Das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung beinhaltet auch die Befugnis, selbst darüber entscheiden zu dürfen, mit wem man in Kontakt treten und mit wem man Wissen bzw. Erfahrungen austauschen will sowie wer die persönlichen Daten nutzen darf. In Bezug auf die von dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz versendeten Newsletter und Presse­mitteilungen werden die Abonnenten bzw. Adressaten hiermit darüber informiert, dass die betreffenden E-Mail-Adressen gespeichert und benutzt werden; beides ausschließ­lich zum Zweck des Versandes der Informationen. Sowohl das Newsletter-Abonnement als auch die Zusendung von Pressemitteilungen können jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf ist per E-Mail an den Verfassungsgerichtshof zu richten pressestelle(at)ovg.jm.rlp.de; die E-Mail-Adresse wird sodann umgehend aus dem Verteiler gelöscht. Wer weiterhin den Newsletter bzw. Pressemitteilungen erhalten möchte, muss nicht aktiv werden.

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