| Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz

Terminhinweis: Mündliche Verhandlung in Sachen „Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes“ am 28. August 2026

Pressemitteilung Nr. 2/2026

In dem Normenkontrollverfahren, mit dem sich die Antragstellerin, die AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, gegen Änderungen des Abgeordneten- und des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz vom 9. Juli 2025 wendet (Aktenzeichen VGH N 31/25), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am

Freitag, 28. August 2026, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal E 009,

mündlich verhandeln.

Nach den vom Landtag beschlossenen Gesetzesänderungen ist zum Schutz gegen Risiken für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die Arbeits- und Funktionsfähigkeit, Sicherheit, Integrität und Vertrauenswürdigkeit des Landtags Rheinland-Pfalz sowie sonstige parlamentarische Rechtsgüter eine Zuverlässigkeitsüberprüfung der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen durch den Präsidenten des Landtags vorgesehen. Die Entscheidung über die Zuverlässigkeit trifft der Landtagspräsident aufgrund einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls. Das Gesetz sieht Beispiele vor, bei deren Vorliegen die erforderliche Zuverlässigkeit in der Regel fehlt. Findet bei Mitarbeitern eine Zuverlässigkeitsüberprüfung mangels deren Zustimmung nicht statt oder wird deren Unzuverlässigkeit festgestellt, endet die Erstattung der Aufwendungen für die Beschäftigung der betroffenen Mitarbeiter.

Die Antragstellerin ist der Auffassung, die Gesetzesänderungen verstießen gegen das Bestimmtheitsgebot, das freie Mandat der Abgeordneten und deren Recht auf angemessene Amtsausstattung beziehungsweise die Fraktionsautonomie und das Recht der Fraktionen auf angemessene Ausstattung, die Sperrwirkung des Parteienprivilegs, die Betätigungsfreiheit und den Grundsatz der Chancengleichheit politischer Parteien, die Berufsfreiheit, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie das Rückwirkungsverbot.

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