Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist es ab dem 1. August 2015 möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Hinweise und Störungsmeldungen zur EGVP-Infrastruktur finden Sie hier.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg benötigt.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.
Übermittlungswege
Senden Sie eine verschlüsselte E-Mail an vps.vgh(at)poststelle.rlp.de.
Senden Sie eine Nachricht an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können auch die Möglichkeit des Web-Uploads über den rlp-Service nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.