Elektronischer Rechtsverkehr
Bei dem Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz ist es ab dem 1. August 2015 möglich, auf elektronischem Wege Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine attraktive, zeitsparende Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über so genannte Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Übermittlungswege
Senden Sie eine verschlüsselte E-Mail an vps.vgh(at)poststelle.rlp.de.
Senden Sie eine Nachricht an den Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Weitere Informationen finden Sie hier.
Sie können auch die Möglichkeit des Web-Uploads über den rlp-Service nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.