Pressemitteilung Nr. 1/2017
Die Zahl der Verfahrenseingänge am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz lag im Jahr 2016 mit insgesamt 37 Neueingängen erneut über dem langjährigen Mittelwert von ca. 30 Verfahren pro Jahr.
Wie der Verfassungsgerichtshof in Koblenz mitteilte, hatten die Verfassungsbeschwerden der Bürger auch im Jahr 2016 erneut zahlenmäßig den größten Anteil an den Verfahren, nämlich 34 der insgesamt 37 Neueingänge. Die Bürger machten von der Möglichkeit, diesen außerordentlichen Rechtsbehelf einzulegen, weiterhin verstärkt Gebrauch. Bei den drei anderen Verfahren handele es sich um zwei Normenkontrollverfahren (Richtervorlagen zum Heilberufsgesetz) und eine (erfolglose) Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Landtagswahl im März 2016.
Den 37 Eingängen hätten im Geschäftsjahr 2016 insgesamt 42 Erledigungen gegenüber gestanden. Nach Aussage seines Präsidenten Dr. Lars Brocker sei der Verfassungsgerichtshof im Jahr 2016 erneut durch mehrere Verfahren zur kommunalen Neugliederung und weitere Normenkontrollverfahren belastet gewesen. Entschieden habe der Verfassungsgerichtshof nach den ersten Verfahren im Jahr 2015 in 2016 über weitere fünf von betroffenen Kommunen gegen kommunale Neugliederungen gerichtete Normenkontrollanträge sowie über ein weiteres Normenkontrollverfahren (auf Vorlage des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße) über die Verfassungsmäßigkeit des Stationierungsansatzes im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Verfahren, welche die Kommunalreform beträfen, seien damit nicht mehr anhängig.
35 der 42 Erledigungen im Jahr 2016 und damit auch hier der überwiegende Teil entfielen auf Verfassungsbeschwerden. Bei sechs der genannten 35 Verfahren habe es sich um Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz gehandelt, über die daher im Eilverfahren zu entscheiden gewesen sei. Erfolgreich sei im Jahr 2016 keine der Verfassungsbeschwerden gewesen.
Als Ausblick auf das Jahr 2017 teilte Brocker mit, dass der Verfassungsgerichtshof für das erste Quartal 2017 bereits Verhandlungstermine für drei bedeutsame Verfahren festgelegt habe: Für den 23. Januar 2017, 10:00 Uhr, terminiert sei die mündliche Verhandlung über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend den Finanzierungsfonds für die Beamtenversorgung Rheinland-Pfalz (sog. „Pensionsfonds“) und damit verbundenen Normen des Landeshaushaltsgesetzes 2014/2015 sowie des Ausführungsgesetzes zu Artikel 117 der Verfassung für Rheinland-Pfalz, deren Verfassungswidrigkeit die Antragstellerin geltend mache. Den Verfahrensbeteiligten sei der Verhandlungsplan zur Gliederung der mündlichen Verhandlung bereits übersandt worden (siehe Anlage). Am 31. März 2017, 10:00 Uhr, folge die mündliche Verhandlung in zwei weiteren Normenkontrollverfahren, welche das Heilberufsgesetz beträfen, konkret die Frage, ob das gesetzliche Verbot, Arztpraxen in der Rechtsform einer GmbH zu führen, gegen die Verfassung verstoße (jeweils auf Vorlage des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken).
Abschließend wies Brocker auf die im Dezember 2016 eingegangene Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Landestransparenzgesetzes hin, welche grundlegende Fragen zur verfassungsrechtlichen Herleitung von Informationsansprüchen des Bürgers und deren Reichweite aufwerfe. Der Beschwerdeführer wende sich vor allem dagegen, dass Anfragen nicht anonym gestellt werden dürften und dass Informationsansprüche, die Hochschulen des Landes beträfen, zu weit eingeschränkt würden. Dem Landtag, der Landesregierung und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sei hierzu bereits Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Der Verfassungsgerichtshof strebe an, über diese Verfassungsbeschwerde ebenfalls bereits im laufenden Jahr 2017 zu entscheiden.