Terminhinweis: Verkündungstermin in Sachen "Corona-Sondervermögen" am 1. April 2022
In dem Normenkontrollverfahren, welches die Verfassungsmäßigkeit des sog. Corona-Sondervermögens in Rheinland-Pfalz zum Gegenstand hat (Aktenzeichen VGH N 7/21), wird der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am
Freitag, den 1. April 2022, 10:00 Uhr,
Dienstgebäude des Verfassungsgerichtshofs,
Sitzungssaal E 009,
in öffentlicher Sitzung eine Entscheidung verkünden.
Der Verfassungsgerichtshof hatte am 4. März 2022 über den Normenkontrollantrag verhandelt (vgl. Pressemitteilungen Nr. 7/2021 und Nr. 1/2022).
Der Erlass einer sitzungspolizeilichen Anordnung im Hinblick auf die dann aktuelle Lage der Corona-Pandemie bleibt vorbehalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig hierüber auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs.
Weitere Informationen, insbesondere Entscheidungen sowie Leitsätze sind im Volltext auf der Homepage des Verfassungsgerichtshofs unter der Adresse www.verfgh.justiz.rlp.deabrufbar.
Unter der gleichen Adresse finden Sie ebenfalls Pressemitteilungen und Terminhinweise des Verfassungsgerichtshofs.
Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs können zudem unter entscheidungen(at)ovg.jm.rlp.de angefordert werden.