Pressemitteilung Nr. 2/2007
In dem Verfassungsbeschwerdeverfahren des Rechtsanwalts Dr. Till Müller-Heidelberg, Bingen, über die Vereinbarkeit der akustischen und optischen Wohnraumüberwachung im rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetz mit der Landesverfassung, wird das Urteil den Beteiligten am Mittwoch, dem 14. März 2007, zugehen.
Eine Pressemitteilung, die die Medien über den Presseverteiler erhalten, und die Entscheidung sind ab 10:45 Uhr im Internet abrufbar.